Teilnahmehinweise

Mit der Teilnahme an einer geführten Reise von GuidedAdventures erklärt der/die Teilnehmer/in, dass er/sie die nachfolgenden Teilnahmehinweise gelesen hat und damit einverstanden ist:

§ 1 Begriffsbestimmungen

(1) GuidedAdventures veranstaltet geführte Reisen weltweit. Der individuelle Leiter dieser Touren wird im Weiteren als Guide bezeichnet.

(2) Soweit nachfolgend männliche Begriffsbestimmungen verwendet werden schließen diese, soweit anwendbar, die weiblichen Begriffsbestimmungen mit ein.

§ 2 Teilnahmevoraussetzungen, Packliste & Versicherungen

(1) Voraussetzung für die Teilnahme an den Reisen ist die für jede Reise angegebene Packliste. Weitere Gegenstände liegen im Ermessungsrahmen des Teilnehmers.

(2) Teilnehmer, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen eine schriftliche Einverständniserklärung ihrer Erziehungsberechtigten vorlegen.

(3) Den Teilnehmern ist bekannt, dass GuidedAdventures den Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung, Bergungsversicherung und Reiserücktrittversicherung vor Anritt der Reise empfiehlt. Die Teilnehmer müssen bei mangelndem Versicherungsschutz für entstehende Rücktritts-, Rettungs- und Behandlungskosten selbst aufkommen.

(4) Informationen zu Einreise-, Ausreise-, Visa- und Impfbestimmungen finden sich in jeder Tourenbeschreibung. Die Einhaltung der Bestimmungen liegt ausschließlich im Verantwortungsbereich des Teilnehmers.

§ 3 Gefahrtragung & Anforderungen

(1) Dem Teilnehmer einer Tour von GuidedAdventures ist bekannt, dass unsere Touren abseits befestigter Straßen besondere körperliche Anforderungen stellen und mit spezifischen Gefahren verbunden sind.

(2) Angaben über den geplanten Wegverlauf, die Länge und Dauer sowie den konditionellen und/oder technischen Schwierigkeitsgrad einer Tour sind bei jeder Tourenbeschreibung nachzulesen und mindestens zu erfüllen. Dennoch sind diese unverbindlich und dienen ausschließlich dazu, dem Teilnehmer einen groben Eindruck von den zu erwartenden Anforderungen zu geben. Die Teilnehmer müssen selbst und in eigener Verantwortung beurteilen und entscheiden, ob sie diesen Anforderungen entsprechen. Fehleinschätzungen in diesem Zusammenhang liegen ausschließlich im Verantwortungsbereich des Teilnehmers.

(3) Die Teilnahme an einer Tour erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko. Touren führen sowohl über öffentliche Straßen und Wege als auch über befestigte und unbefestigte Wege und Pfade.

§ 4 Verhalten der Teilnehmer

(1) Die Teilnehmer sind dazu verpflichtet, sich jederzeit so zu verhalten, dass sie sich und andere Teilnehmer nicht gefährden.

(2) Den Anweisungen und Vorgaben des Guides ist genauestens Folge zu leisten.

(3) Alle Teilnehmer haben ihre – vor allem konditionellen und technischen – Fähigkeiten selbst einzuschätzen.

(4) Die Teilnehmer sind sich darüber im Klaren, dass Touren und vor allem Bergtouren mit gewissen Risiken und Gefahren verbunden sind und nehmen diese Risiken und Gefahren bewusst und mit vollem Einverständnis in Kauf. Die Teilnehmer sind sich dabei insbesondere darüber bewusst und nehmen es in Kauf, dass es auch zu schwersten – Sach-, Personen- oder Vermögensschäden kommen kann. Gefahren und Risiken können sich insbesondere, aber nicht nur, aus den Witterungs- und Wegebedingungen sowie dem Verhalten Dritter ergeben. Auch eine nicht ausreichende gesundheitliche Verfassung, mangelnde Kondition sowie Selbstüberschätzung oder unzureichende technische Fähigkeiten der Teilnehmer können zu einer Gefährdung der eigenen Person oder Anderen führen.

(5) Im Falle eines Schadens ist der Guide unverzüglich vor Ort zu informieren.

(6) Die Teilnehmer sind sich darüber im Klaren, dass die medizinische Notfallversorgung in den meisten Ländern der Welt nicht dem westlichen Standard entspricht und meist unzureichend ist. Insbesondere im Hochgebirge und fern ab von Großstädten ist eine schnelle medizinische Betreuung oft nicht möglich.

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